ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ILT GmbH
§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
(1) Für die zwischen der ILT GmbH (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden entstehende Rechtsbeziehungen gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.
Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklung und erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wer den zurückgewiesen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Präsentation der Waren sowie Angebote, Preislisten, Prospekte und sonstige Drucksachen stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
(2) Durch das Absenden einer schriftlichen Bestellung per E-Mail oder Brief gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Ab chluss eines Kaufvertrages über die bestellten Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden schriftlich durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail oder per Brief. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
§ 4 Muster
Unentgeltlich zur Verfügung gestellte Muster bleiben Eigentum des Anbieters. Sie dürfen ohne seine vorherige schriftliche Zustimmung nicht vernichtet, verändert, an Dritte weitergegeben oder veräußert wer den. Sie sind dem Anbieter auf Verlangen umgehend zurückzugeben und müssen sorgfältig behandelt werden. Defekte Muster werden nach Rückgabe zum aktuellen Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
§ 5 Preise
Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise zzgl. der zu diesem Zeitpunkt gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Fracht, Verpackung und ggfs. Versicherungskosten werden vom Kunden getragen. Im Fall des Rücktritts vom Vertrag, ist der Anbieter berechtigt, die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu fordern. Die Ausübung die es Rechts behält er sich ausdrücklich vor.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt bei Erstkunden gegen Vorkasse oder Nachnahme. Die Nachnahmegebühr geht zu Lasten des Kunden.
(2) Bei allen anderen Kunden ist die Kaufpreiszahlung mit Vertragsschluss fällig, d.h. bei Auslieferung der Ware und Rechnungsstellung durch den Anbieter. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist sodann binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum an den Anbieter zu zahlen. Der Anbieter behält sich vor, eine Anzahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Gesamtforderung fällig zu stellen.
(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Anbieter vorbehalten.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
(3) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.
§ 8 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertrags pflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
§ 9 Mängelrügen
Etwaige Beanstandungen gelieferter Waren müssen vor deren Verarbeitung und Benutzung schriftlich und spätestens innerhalb von 8 Werk tagen nach Erhalt bekannt gegeben werden. Soweit eine mangelhafte Lieferung nachgewiesen wird, beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf sein Recht zur Nacherfüllung. Der Anbieter ist durch den Kunden schriftlich, unter angemessener Frist zur Nacherfüllung aufzufordern. Erst bei Fehlschlag der Nacherfüllung kann der Kunde mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung gilt erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Die
Beweislast für das Fehlschlagen der Nacherfüllung trägt der Kunde.
§10 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
§ 11 Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
§12 Entsorgung
Die Entsorgung von eventuellem Elektroschrott hat durch den Kunden zu erfolgen.
§ 13 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 14 Nebenabreden
Nebenabreden und Sondervereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Düsseldorf, 4.10.2012
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